Voraussichtlich am 22. August 2012 wird Russland Mitglied der WTO. Damit endet dann die mengenmäßige Beschränkung für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland.

Für die Einfuhrverzollung sind danach nur noch Überwachungsdokumente (ÜD's) erforderlich. Die Vorlage von Exportlizenzen und die Vorlage von Ursprungszeugnissen (Certificate of origin) entfällt. Für die Beantragung der ÜD's benötigen wir nur den Vertrag oder eine Proforma- Rechnung. Bei indirekten Einkäufen ist zusätzlich eine Produktionsbescheinigung vorzulegen.

Nachfolgend eine Information des BAFA zum Thema:

„Durch Verordnung (EU ) Nr. 529/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates über die Verwaltung be-stimmter Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation aufgehoben. Die Verordnung wird am Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation wirksam, der voraussichtlich am 22. August 2012 erfolgt. Das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende bilaterale Abkommen der EU mit der Russischen Föderation über Höchstmengen für das Jahr 2012 ist ab diesem Zeitpunkt gegenstandslos.“
       
Geschw. Stevens GmbH      

(Alle Angaben “ohne Gewähr“)

 

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