Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Amtblatt L 118 der EU wurde die entsprechende Verordnung 374/2014 veröffentlicht.

Für Einfuhren ab dem 23.04.2014 wurden für viele Waren die Zölle ausgesetzt oder gesenkt.

Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines Präferenznachweises EUR.1 sowie den Nachweis der direkten Beförderung aus der Ukraine.

 

Diese Maßnahme gilt bis zum Inkrafttreten weiterer Abkommen oder bis zum 01. November 2014.

 

Die EU-Kommission behält sich die vorzeitige Beendigung dieser Maßnahme ausdrücklich vor.

 

Die entsprechende - 760 Seiten umfassende Verordnung – senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Geschw. Stevens GmbH

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