Laut Veröffentlichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist zum 31.12.2012  die vorherige Überwachnung von bestimmen Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl ausgelaufen.

Bei der Einfuhr dieser Eisen- und Stahlerzeugnisse - für die bisher ein ÜD vorgelegt und gültig sein musste - ist ab dem 01.01.2013   k e i n   Überwachungsdokument mehr erforderlich.

Wir möchten Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit mal zu einer kurfristigen Wiedereinführung der vorherigen Überwachnung gekommen ist. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Sie sofort darüber in Kenntnis setzen.

Geschw. Stevens GmbH      

(Alle Angaben “ohne Gewähr)