Verpflichtungen delegieren bringt Vorteile

Als aktiv agierendes Unternehmen im Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU sind Sie zur Abgabe einer Reihe von Meldungen für die Intrahandelsstatistik verpflichtet. Dazu gehören auch Eingangs- bzw. Ausfuhrmeldungen betreffend die Einfuhren oder Ausfuhren aus anderen EU-Ländern. Zusätzlich verlangt das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis in regelmäßigen Zeitabständen zusammenfassende Meldungen über Ihre Aktivitäten im EU-Intrahandel.

Bei aller Korrektheit: Die Erfüllung dieser Pflichten kostet – neben einem umfangreichen und zeitintensiven Tagesgeschäft – viel Zeit und bedingt erhöhten Personalaufwand. Das muss nicht sein.

Konzentration auf das Wesentliche …

… das ist Ihre Aufgabe. Lästige Pflichten, deren Erfüllung Sie nur von lukrativen Geschäften abhält, übernimmt die Geschw. Stevens GmbH gerne für Sie! Völlig selbstständig, termingetreu und für unsere Kunden natürlich zu einem äußerst fairen Preis. Legen Sie Ihre Meldungspflichten im EU-Intrahandel in unsere Hände, Sie erhalten von uns in regelmäßigen Abständen eine Auflistung aller gemeldeten Vorgänge inklusive der Berechnung der Erwerbssteuer.

Ihr kompetenter Ansprechpartner

für diese Belange ist unser Intrahandel Fachmann Klaus Verwerich. Er steht Ihnen unter +49 (0) 28 22 – 92 40 – 25 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne für alle Fragen zur Verfügung!