Sehr geehrte Damen und Herren,

im Amtsblatt L 313 der EU wurde heute die entsprechende Verordnung 1150/2014 veröffentlicht. Mit dieser Vordnung werden die Begünstigungen aus der Verordnung 374/2014 – mit einigen Änderungen - bis zum 31.12.2015 verlängert.

Für Waren, die im Anhang I der Verordnung 374/2014 aufgeführt sind, bleiben die Vergünstigungen bestehen. Die Bestimmungen für die ursprünglich in den Anhängen II und III der Verordnung 374/2014 aufgeführten KN-Codes (Zolltarifnummern) werden durch die neuen Anhänge I bzw. II der Verordnung 1150/2014 ersetzt.

Die Verordnung 1150/2014 senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Die ursprüngliche Verordnung 374/2014 – sofern Sie z.B. den ursprünglichen Anhang I benötigen - senden wir Ihnen ebenfalls auf Anforderung gerne zu


Mit freundlichen Grüßen


Geschw. Stevens GmbH