Sehr geehrte Damen und Herren,

im Amtsblatt der EU Nr. C111vom 26.03.2018wurde die Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren von Stahlerzeugnissen bekanntgegeben.

Diese Untersuchung betrifft viele Stahlprodukte. Die entsprechenden KN-Codes entnehmen Sie bitte dem Anhang Ider beiliegenden Verordnung.

Die Kommission fordert alle interessierten Partien auf, Ihren Standpunkt schriftlich darzulegen. Nachfolgend ein Auszug aus dem Punkt 3.1 - 2ter Absatz der Verordnung:

„Alle interessierten Parteien, einschließlich ausführende Hersteller, Einführer und Verwender der betroffenen Waren sowie deren Verbände, werden aufgefordert, ihren Standpunkt unter Vorlage von Informationen und sachdienlichen Nachweisen schriftlich darzulegen. Stellungnahmen in einem frei gewählten Format sollten innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union übermittelt werden. Interessierte Parteien können auch bei der Kommission vorzugsweise per E-Mail einen Fragebogen anfordern, indem sich bei ihr umgehend, spätestens jedoch 15 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union melden. Der ausgefüllte Fragebogen sollte innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum des Versands vorgelegt werden.

Stellungnahmen und Informationen, die nach den genannten Fristen eingereicht werden, können unberücksichtigt bleiben.“

Die Bekanntmachung sednen wir Ihnen gerne zu.