Sehr geehrte Damen und Herren,

im Amtsblatt der EU Nr. L106 vom 26.04.2018 wurde die Einführung der Vorherigen Überwachung auch für viele Aluminium Erzeugnisse eingeführt. Nach einer Frist von 15 Tagen ist die Einfuhr der Alu-Erzeugnisse nur unter Vorlage eines gültigen Überwachungsdokumentes möglich.

Es verbleibt wenig Zeit um die erforderlichen Überwachungsdokumente rechtzeitig vorliegen zu haben (Anträge erstellen, Bearbeitungszeit beim Amt, Postlaufzeit etc).

Wir sind Zolldeklaranten seit 1824 und mit dem Procedere der Überwachungsdokumente bestens vertraut und können Ihnen gerne bei der Beantragung der Überwachungsdokumente hilfreich zur Seite stehen.