Einleitung der Überprüfung endgültiger Schutzmaßnahmen - Einfuhr bestimmter

Stahlerzeugnisse - Verordnung 2019/159

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Amtsblatt C169 vom 17.05.2019 hat die EU Kommission die Einleitung der Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter

Stahlerzeugnisse bekanntgegeben.

 

Die EU-Kommission hat z.B. festgestellt, dass einige Zollkontingente sehr schnell ausgeschöpft waren und wird daher die Auswirkungen der Kontingente überprüfen.

 

Interessierte Parteien können Ihre Standpunkte der EU-Kommission mitteilen (siehe 3.E ff).Die Verordnung C169 senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

 

Gestatten Sie uns nochmal den Hinweis: Bitte prüfen Sie in kurzen Abständen die Freimengen der Kontingente um ungewollte Einfuhren mit Schutzzöllen zu vermeiden.

 

Wir verbleiben

 

 

mit freundlichen Grüßen 

Geschw. Stevens GmbH

 

(Alle Angaben “ohne Gewähr“)