Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen - Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse – Verordnung 2019/159
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Amtsblatt L 31 vom 01.02.2019 hat die EU die Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse bekanntgegeben.
Die Einzelheiten der Verordnung bedürfen noch der genauen Betrachtung und sind der beiliegenden Veröffentlichung zu entnehmen. Die Verordnung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Wir verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Geschw. Stevens GmbH